werden bei Ihnen Fahrzeuge beladen ?
Sind Sie Verlader ?
Sind Sie Halter von Fahrzeugen die beladen werden können ?
Beschäftigen Sie Fahrer die Fahrzeuge in Ihrem Auftrag bewegen ?
Sofern Sie eine dieser Fragen mit „ja“ beantworten können, sollten Sie weiterlesen!
Vielfach wird in Gesprächen über die Sicherung von Ladung davon ausgegangen,
dass der LKW Fahrer allein für die Ladungssicherung verantwortlich ist.
Das stimmt nicht!
Verschiedene Rechtvorschriften sehen (neben anderen Beteiligten) auch den Halter
oder Verlader in der Pflicht sich um die Ladungssicherung zu kümmern.
Zudem bestätigen Gerichte dies in der laufenden Rechtsprechung:
Fahrer, aber auch Halter, Verlader ... können haftbar gemacht werden.
So kann es geschehen, das sich (scheinbar) plötzlich völlig Unbeteiligte
rechtfertigen müssen.
Neben dem Straßenverkehrsrecht werden die Vorschriften des Gefahrgutrechtes
sowie das Arbeitsschutzgesetz zur Begründung herangezogen.
In „einfachen Fällen“ kann es zu Geldbußen bis 750,- Euro kommen.
Demzufolge muss jeder Beschäftigte über die in seinen Arbeitsbereich
fallenden Aufgaben vom Unternehmer,
wie es so schön heißt, „unterwiesen“ sein.
Diese Unterweisungen müssen nachweisbar sein.
Wie können Sie Ihrer Verpflichtung nachkommen ?
Wie kann die Sicherheit aller am Transport Beteiligten verbessert verbessert ?
Wir helfen Ihnen!
Durch die Schulung Ladungssicherung für LKW in Ihrem Hause!
Zielgruppe:
Unternehmer, Fahrer, Ladepersonal, Verlader, Disponenten, Bereichsleiter, Platzmeister